Kirchgemeindeversammlung

 

Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet in der Regel einmal pro Kalenderjahr statt.

Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.

Das Stimmrecht richtet sich nach den Regelungen der reformierten Landeskirche und dem Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Stadt (Link).

Die Versammlung wählt

  • die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgemeinde
  • die Präsidentin/den Präsidenten des Kirchgemeinderats
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • die Abgeordneten in die kantonale Kirchensynode und in die Bezirkssynode
  • Die Abgeordneten der Kirchgemeinde in den Grossen Kirchenrat der Gesamtkirchgemeinde.

Die Gemeindemitglieder werden u.a. über die autonom verwalteten Vermögenswerte, über Aktuelles und Geplantes informiert.

Aufgaben und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Stadt geregelt.

Protokolle der Kirchgemeindeversammlung